Das Wichtigste in Kürze
- Pflegeberatung durch die Pflegekasse und Pflegestützpunkte ist kostenlos und unabhängig.
- Ab Pflegegrad 2 gibt es bis zu 3.539 Euro im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
- Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat steht schon ab Pflegegrad 1 zur Verfügung.
- Berufstätige können sich bis zu zehn Arbeitstage kurzfristig freistellen lassen.
Beratung: der wichtigste erste Schritt
Sie müssen sich nicht allein durch Anträge und Angebote kämpfen. Diese Stellen beraten kostenlos:
- Pflegeberatung der Pflegekasse: Wer Leistungen beantragt oder erhält, hat Anspruch auf eine persönliche Beraterin oder einen Berater (§ 7a SGB XI), auf Wunsch auch zu Hause.
- Pflegestützpunkte: Sie bieten umfassende und unabhängige Auskunft und kennen die Angebote vor Ort (§ 7c SGB XI). Ob es in Ihrer Region einen gibt, erfahren Sie bei Pflegekasse oder Kommune.
- Alzheimer-Telefon der Deutschen Alzheimer Gesellschaft: 030 259 37 95 14, Montag bis Donnerstag 9 bis 18 Uhr, Freitag 9 bis 15 Uhr.
- Notfall
- 112 Bei akuter Lebensgefahr
- Ärztlicher Bereitschaftsdienst
- 116 117 Wenn die Praxis geschlossen ist, etwa nachts und am Wochenende
- Alzheimer-Telefon
- 030 259 37 95 14 Deutsche Alzheimer Gesellschaft, Mo–Do 9–18 Uhr, Fr 9–15 Uhr
Entlastung im Alltag
Tages- und Nachtpflege
In einer Tagespflege verbringt der Mensch mit Demenz einige Tage pro Woche betreut, mit Mahlzeiten und Beschäftigung. Das gibt Angehörigen feste freie Zeit. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse dafür ein eigenes Budget, zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistung (Beträge im Artikel Pflegegrad bei Demenz).
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Wenn Sie krank sind, Urlaub brauchen oder einfach eine Pause, springt die Verhinderungspflege ein – stundenweise zu Hause oder durch andere Personen. Kurzzeitpflege ist ein vorübergehender Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung. Seit dem 1. Juli 2025 gibt es dafür ab Pflegegrad 2 einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro; beide Leistungen sind jeweils bis zu acht Wochen im Kalenderjahr möglich, und die frühere Wartezeit von sechs Monaten ist entfallen.
Entlastungsbetrag und Angebote zur Unterstützung im Alltag
Schon ab Pflegegrad 1 stehen bis zu 131 Euro im Monat zur Verfügung (§ 45b SGB XI). Sie können damit unter anderem anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag bezahlen: Betreuungsgruppen, stundenweise Begleitung durch geschulte Ehrenamtliche oder Hilfen im Haushalt. Diese Angebote brauchen eine Anerkennung nach Landesrecht (§ 45a SGB XI); die Pflegekasse nennt Ihnen anerkannte Anbieter.
Gesprächsgruppen für Angehörige
Viele Alzheimer-Gesellschaften vor Ort bieten Gesprächsgruppen für pflegende Angehörige an. Der Austausch mit Menschen in ähnlicher Lage hilft vielen, die eigene Situation leichter zu tragen.
Pflege und Beruf
- Kurzzeitige Arbeitsverhinderung: Bei einer akut eingetretenen Pflegesituation können Beschäftigte bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um die Pflege zu organisieren (§ 2 Pflegezeitgesetz).
- Pflegezeit: bis zu sechs Monate vollständige oder teilweise Freistellung; der Anspruch gilt nicht gegenüber Arbeitgebern mit in der Regel 15 oder weniger Beschäftigten.
- Familienpflegezeit: bis zu 24 Monate mit reduzierter Arbeitszeit von mindestens 15 Wochenstunden; nicht bei Arbeitgebern mit in der Regel 25 oder weniger Beschäftigten.
Auf sich selbst achten
Erschöpfung, Schlafmangel, Gereiztheit und Schuldgefühle sind bei pflegenden Angehörigen häufig. Nehmen Sie diese Signale ernst. Planen Sie feste Auszeiten ein, bevor Sie sie dringend brauchen, und sprechen Sie mit Ihrer Hausarztpraxis, wenn Sie merken, dass Ihre eigene Gesundheit leidet.
Alle Artikel: Angehörige & Pflege
Angehörige & Pflege
Welcher Pflegegrad bei Demenz? Begutachtung und Leistungen
Wie die Begutachtung abläuft, wie Sie sich vorbereiten und was 2026 gezahlt wird.
Angehörige & Pflege
Autofahren mit Demenz: Wie lange ist es noch möglich?
Rechtslage nach Fahrerlaubnis-Verordnung, Warnzeichen und wie Sie das Gespräch führen.
Angehörige & Pflege
Sich um jemanden mit Demenz kümmern: Pflege zu Hause
Körperpflege, Toilette, Hinlaufen: was im Alltag hilft und wo Sie kostenlos lernen können.
Angehörige & Pflege
So kann man Kindern Alzheimer und Demenz erklären
Gesprächsideen und kostenlose Spiele, Filme und Broschüren für Kinder und Jugendliche.
Angehörige & Pflege
Vorsorge treffen bei Demenz: Vollmacht, Verfügungen und Geschäftsfähigkeit
Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung – und wann es dafür zu spät ist.
Quellen
- § 7c SGB XI – Pflegestützpunkte
- § 45a SGB XI – Angebote zur Unterstützung im Alltag
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- § 42a SGB XI – Gemeinsamer Jahresbetrag
- Das ändert sich zum 1. Juli in der Pflege (Pressemitteilung, 30.06.2025)
- Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 an die Pflegeversicherung im Kurzüberblick
- § 2 PflegeZG – Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
- § 2 FPfZG – Familienpflegezeit
- Informationsblatt 7 – Die Entlastung pflegender Angehöriger (August 2019)
- Unterstützung bei Demenz (Alzheimer-Telefon)