Das Wichtigste in Kürze
- Eine leichte Demenz schließt das Autofahren nicht automatisch aus; es hängt von Art und Schwere ab.
- Bei schwerer Demenz besteht nach der Fahrerlaubnis-Verordnung keine Fahreignung mehr.
- Ärztinnen und Ärzte müssen auf Fahruntauglichkeit hinweisen; die Fahrerlaubnisbehörde kann ein Gutachten anordnen.
- Eine freiwillige Fahrprobe kann helfen, die Situation einzuschätzen.
Darf man mit Demenz Auto fahren?
Eine Demenzdiagnose bedeutet nicht automatisch ein Fahrverbot. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) unterscheidet in ihrer Anlage 4 bei „chronischen hirnorganischen Psychosyndromen“, zu denen Demenzerkrankungen gehören, nach dem Schweregrad:
| Ausprägung | Pkw und Motorrad (Gruppe 1) | Lkw und Bus (Gruppe 2) |
|---|---|---|
| leicht | ja, abhängig von Art und Schwere, mit Nachuntersuchung | nur ausnahmsweise, mit Nachuntersuchung |
| schwer | nein | nein |
| schwere Altersdemenz | nein | nein |
Nach dem Informationsblatt der Deutschen Alzheimer Gesellschaft fordern die Begutachtungsleitlinien kein grundsätzliches Fahrverbot bei leichter Demenz. Bei mittelschwerer und schwerer Demenz muss das Autofahren jedoch eingestellt werden. Bei einer frontotemporalen Demenz, die Urteilsvermögen und Verhalten früh verändert, rät die Gesellschaft, möglichst früh aufzuhören.
Woran merken Angehörige, dass Fahren unsicher wird?
Mögliche Warnzeichen sind:
- Verfahren auf bekannten Strecken oder Orientierungslosigkeit an Kreuzungen
- übersehene Schilder, Ampeln oder Vorfahrt
- neue Kratzer und Dellen am Auto, Beinahe-Unfälle
- verlangsamte Reaktionen, Unsicherheit beim Einfädeln oder Abbiegen
- Mitfahrende fühlen sich unwohl oder greifen häufiger ein
Einzelne Fehler kommen bei allen Fahrenden vor. Häufen sie sich, ist es Zeit für eine Abklärung.
Welche Rolle spielen Ärzte und die Fahrerlaubnisbehörde?
Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, ihre Patientinnen und Patienten auf eine fehlende Fahreignung hinzuweisen. Ist die betroffene Person nicht einsichtig, darf die Ärztin oder der Arzt nach Abwägung die Fahrerlaubnisbehörde informieren; die Schweigepflicht tritt dann hinter den Schutz anderer zurück.
Auch Angehörige können sich an die Fahrerlaubnisbehörde wenden. Werden der Behörde Tatsachen bekannt, die Zweifel an der geistigen Eignung begründen, kann sie ein ärztliches Gutachten anordnen (§ 11 FeV). Fehlt die Eignung, muss sie die Fahrerlaubnis entziehen (§ 46 FeV).
Freiwillige Fahrprobe
Viele Betroffene akzeptieren eine Einschätzung von außen besser als den Rat der Familie. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft nennt eine freiwillige Fahrverhaltensprobe, etwa bei einer Fahrschule oder einer Begutachtungsstelle. Die Kosten trägt die Person selbst. Das Ergebnis ist eine Hilfe zur Entscheidung, keine Garantie für die Zukunft: Eine Demenz schreitet fort, die Frage stellt sich deshalb immer wieder neu.
Wie spricht man das Thema an?
- Früh und in Ruhe: am besten, solange die Person noch selbst mitentscheiden kann – nicht direkt nach einem Vorfall.
- Sicherheit statt Schuld: Sprechen Sie über Risiken für alle Beteiligten, nicht über Versagen.
- Ärztlichen Rat einbinden: Eine Empfehlung der Hausärztin oder des Neurologen wird oft eher angenommen.
- Alternativen planen: Wer bringt zum Einkaufen, zum Arzt, zu Freunden? Fahrdienste, Nachbarschaftshilfe, Taxi oder öffentlicher Nahverkehr erhalten ein Stück Selbstständigkeit.